So können wir Ihnen helfen...
Fahrerlaubnis der Klassen
- Klasse B (PKW)
- Klasse BF17 (begleitendes Fahren ab 17 Jahren)
- Klasse B96 (kleiner Anhänger)
- Klasse BE (Anhängerausbildung)
- Klasse AM (Kleinkrafträder bis 50 ccm)
- Klasse A1 (Motorrad bis 125 ccm und bis 15 PS)
- Klasse A2 beschränkt (Motorrad bis 48 PS)
-
Klasse A unbeschränkt (Motorrad)
Gehörlosenschulung
Wir haben langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Gehörlosen bzw. Gehörgeschädigten.
Nachschulung (ASF)
Für auffällig gewordene Fahranfänger (Führerschein auf Probe) führen wir Nachschulungen durch.
Auffrischungsunterricht
Auffrischungsunterricht in Theorie und Praxis für Führerscheininhaber nach langer Fahrpause.
Wir beraten Sie gern.